Die Bafin und die aktuellen Meldungen

Na, da hat die Bafin aber Mal wieder zugeschlagen in dieser Woche.Zum Abschluss der Woche hat es Andreas Peter Müller erwischt:

Herr Andreas Peter Karl Müller: BaFin ordnet Abwicklung des Kreditgeschäfts an

Die BaFin hat Herrn Andreas Peter Karl Müller, Wiesloch, mit Bescheid vom 04. Dezember 2018 die unverzügliche Abwicklung des Kreditgeschäfts aufgegeben.

Herr Müller bot Geldsuchenden den Abschluss von Darlehensverträgen an. Hierdurch betreibt er das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Herr Müller ist verpflichtet, die bestehenden Darlehensvereinbarungen durch vertragsgemäße Kündigung der zugrundeliegenden Verträge abzuwickeln.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

und erwischt hat es auch:

QW Lianora Swiss Consulting SA i.L.: BaFin untersagt Unterstützung der grenzüberschreitenden Anlageverwaltung der Five Winds Asset Management

Die BaFin hat mit Bescheid vom 4. Dezember 2018 gegenüber der QW Lianora Swiss Consulting SA i.L., Genf, Schweiz, die sofortige Einstellung von Tätigkeiten angeordnet, durch die die Gesellschaft in die unerlaubten Geschäfte der Five Winds Asset Management einbezogen ist.

Die QW Lianora Swiss Consutling SA i.L. erbringt für die nicht lizenzierte Five Winds Asset Management Dienstleistungen. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Vertrieb und die Vermarktung der Finanzprodukte der Five Winds Asset Management.

Die BaFin hat bereits in der Vergangenheit gegenüber der Five Winds Asset Management die Einstellung ihrer unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

bezahlen muss:

KREMLIN AG: BaFin setzt Zwangsgelder fest

 
Datum: 14.12.2018

Die BaFin hat am 28. November 2018 gegen die KREMLIN AG Zwangsgelder in Höhe von 110.000 Euro festgesetzt.

Wie die BaFin bereits bekannt machte, hatte die KREMLIN AG gegen § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2017 verstoßen.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber nicht bestandskräftig, da das Unternehmen am 6. Dezember 2018 gegen den Zwangsgeldfestsetzungsbescheid Widerspruch eingelegt hat.

auch bezahlen muss:

Henderson Global Investors Limited: BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 12. Dezember 2018 eine Geldbuße in Höhe von 370.000 Euro gegen die Henderson Global Investors Limited festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 21 Absatz 1, 22 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) alte Fassung zugrunde. Henderson Global Investors Limited hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

 

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